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tutelaris
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der tutelaris (nachfolgend „tutelaris“) und ihren Kunden über die Nutzung der cloudbasierten EHS- und Beinaheunfall-Management-Plattform „tutelaris“ (nachfolgend „Plattform“). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, tutelaris stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Für die Teilnahme an einem von tutelaris angebotenen kostenlosen Pilotprogramm gilt abweichend von § 6 Satz 1: Das Pilotprogramm kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beendet werden und verlängert sich nicht automatisch. Alle übrigen Regelungen dieser AGB, insbesondere zu Nutzungsrechten, Pflichten des Kunden, Datenschutz und Haftung, gelten auch während des Pilotprogramms.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung

Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande, insbesondere durch Unterzeichnung eines individuellen Auftragsformulars oder eines gesondert vereinbarten Rahmenvertrags. tutelaris stellt dem Kunden die Plattform als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung, u. a. mit den Funktionen Beinaheunfall-Meldung, KI-gestützte Risikoklassifikation, digitales Verbandsbuch, CAPA-Maßnahmenmanagement sowie Audit- und Berichtsfunktionen im jeweils gebuchten Leistungsumfang.

§ 3 Nutzungsrechte

tutelaris räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Eine Überlassung an Dritte außerhalb des vereinbarten Nutzerkreises ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von tutelaris nicht gestattet.

§ 4 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen, die Plattform nur im Rahmen geltenden Rechts zu nutzen und keine rechtswidrigen, beleidigenden oder sonst unzulässigen Inhalte einzustellen. Der Kunde bleibt für die inhaltliche Richtigkeit der von ihm oder seinen Mitarbeitenden eingegebenen Meldedaten selbst verantwortlich.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise gemäß dem jeweils gewählten Preismodell. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

Die Vertragslaufzeit sowie Kündigungsfristen ergeben sich aus dem individuellen Auftragsformular bzw. Rahmenvertrag. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprüngliche Laufzeit, höchstens jedoch um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für das kostenlose Pilotprogramm gilt stattdessen § 1 Abs. 2.

§ 7 Datenmitnahme bei Vertragsende und Anbieterwechsel

tutelaris ermöglicht dem Kunden den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene IT-Umgebung nach Maßgabe der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act). Der Kunde kann den Wechsel mit einer Frist von höchstens zwei Monaten zum gewünschten Termin verlangen. tutelaris stellt dem Kunden ab Zugang der Wechselmitteilung während einer Übergangsfrist von grundsätzlich 30 Kalendertagen sämtliche vom Kunden eingegebenen und generierten Daten (u. a. Beinaheunfallmeldungen, Verbandsbuch-Einträge, Maßnahmen und Auswertungen) in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zum Export bereit; ist dies aus technischen Gründen nicht innerhalb von 30 Tagen möglich, verlängert sich diese Frist auf bis zu sieben Monate. Nach Ablauf der Übergangsfrist bzw. nach sonstiger Vertragsbeendigung kann der Kunde seine Daten für weitere 30 Kalendertage abrufen; danach werden sie gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Für den Wechsel werden keine über die tutelaris tatsächlich entstehenden Kosten hinausgehenden Entgelte erhoben; ab dem 1. Januar 2027 erhebt tutelaris hierfür keine Entgelte.

§ 8 Verfügbarkeit und Wartung

tutelaris ist bemüht, eine Verfügbarkeit der Plattform von im Jahresmittel 99,5 % zu gewährleisten. Ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartungsarbeiten, die nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und rechtzeitig angekündigt werden, sowie Ausfälle aufgrund höherer Gewalt oder Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs von tutelaris liegen.

§ 9 Datenschutz und Datensicherheit

Die Parteien schließen, soweit personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet werden, einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab. tutelaris trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der auf der Plattform gespeicherten Daten. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

§ 10 Haftung

tutelaris haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Plattform unterstützt betriebliche Arbeitsschutzprozesse, ersetzt jedoch nicht die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung oder die Verantwortung des Kunden für die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben.

Der Kunde stellt tutelaris von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden oder auf von ihm bzw. seinen Mitarbeitenden eingestellten rechtswidrigen Inhalten beruhen, es sei denn, der Kunde hat die zugrunde liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten.

§ 11 Gewährleistung

tutelaris gewährleistet, dass die Plattform während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen die in der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung dargestellten Funktionen aufweist. Bei Mängeln erfolgt zunächst eine Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist.

§ 12 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur zur Vertragsdurchführung zu verwenden.

§ 13 Schlussbestimmungen

tutelaris kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aufgrund von Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung oder aus technischen Gründen erforderlich wird. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt; widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf dieses Widerspruchsrecht sowie die Rechtsfolgen des Schweigens weist tutelaris in der Mitteilung gesondert hin. Im Übrigen bedürfen Änderungen und Ergänzungen des Vertrags der Textform.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von tutelaris. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.