DGUV Vorschriften
Die Unfallverhütungsvorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) konkretisieren, welche organisatorischen Pflichten Betriebe im Bereich Arbeitsschutz und Erste Hilfe erfüllen müssen.
DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
DGUV Vorschrift 1 ist die zentrale Unfallverhütungsvorschrift und verpflichtet Unternehmen u. a. dazu, Erste-Hilfe-Maßnahmen sicherzustellen, ausreichend Ersthelfende zu benennen und jede geleistete Erste-Hilfe-Maßnahme zu dokumentieren. Die DGUV empfiehlt, diese Dokumentation – klassischerweise im „Verbandbuch“ – mindestens fünf Jahre aufzubewahren, da sie im Falle einer späteren Anerkennung als Arbeitsunfall als Nachweis dient.
DGUV Vorschrift 2 – Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Betrieben und legt fest, in welchem Umfang Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte je nach Betriebsart und Beschäftigtenzahl eingebunden werden müssen.
Meldepflichtige Arbeitsunfälle
Arbeitsunfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen zur Folge haben, sind vom Unternehmen der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. Unfallversicherungsträgerin mittels Unfallanzeige zu melden. Beinaheunfälle unterliegen zwar keiner gesetzlichen Meldepflicht gegenüber der Berufsgenossenschaft, ihre systematische Erfassung gilt jedoch als zentrales präventives Frühwarninstrument und wird von der DGUV ausdrücklich empfohlen.
Wie tutelaris unterstützt
- Das digitale Verbandsbuch erfasst jede Erste-Hilfe-Leistung inklusive Zeitpunkt, Ort und Ersthelfer:in – revisionssicher und automatisch archiviert.
- Meldepflichtige Unfälle lassen sich direkt aus der Plattform heraus für die Meldung an die zuständige Berufsgenossenschaft vorbereiten.
- Beinaheunfall-Meldungen werden strukturiert erfasst und ausgewertet, um Gefahrenmuster frühzeitig zu erkennen.